REHASPORT § 44

Vom Arzt verordnet, von der Kasse bezahlt! 


Reha-Sport kommt grundsätzlich bei allen Arten von körperlichen Beeinträchtigungen zum Einsatz und kann von jedem Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50 Übungseinheiten, bei chronischen Erkrankungen sind auch mehr möglich, sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse!

Die Reha-Sport Gruppen im Fit & Fun Gesundheitsclub werden von qualifizierten Reha-Fachübungsleitern angeleitet und Sie können sich der hohen Betreuungsqualität sicher sein. Wir sind Partner des VfRG, einem der größten Reha-Sport Vereine Deutschlands. Die Sicherheit und Qualität beim Reha-Sport sind auf jeden Fall gewährleistet und Sie können sich sicher sein, kompetent betreut zu werden.

So müssen Sie vorgehen:

• Wir bieten Ihnen eine unverbindlich Beratung zum Rehasport

Sie haben vom Arzt eine Verordnung oder lassen sich vom Arzt und eine Verordnung ausstellen.

• Bei gesundheitlichen Defiziten besprechen Sie mit ihm mögliche  Rehabilitationsmaßnahmen.

• Zu diesen Maßnahmen gehört auch der Reha-Sport, den Ihr Arzt Ihnen verordnen kann.

  Sie kommen zum Fit & Fun Rehasportberater und finden einen festen Kurstermin

• Die Verordnung lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse genehmigen.

• Nach der Genehmigung setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir buchen Sie über unseren Partner VfRG in einen festen Wochentermin ein

 

Fit & Fun Rehasport erfüllt die aktuellen Richtlinien für Rehabilitationssport. § 44

Die Kurse werden mit unserem Partner  VfRG  durchgeführt